Meist empfielt der behandelnde Arzt dem Patienten einen Therapeut (eine Praxis), mit der er Zusammenarbeitet. Für den Patienten besteht jedoch freie Therapeutenwahl. Sollten Sie also bereits gute Erfahrungen mit einem Therapeuten oder einer Praxis gemacht haben, steht es Ihnen frei, sich mit ihrer ärtzlichen Verordnung dort behandeln zu lassen.
In erster Linie bin ich eine Physiotherapie die auf ärztliche Verordnung arbeite. Ich bin Mitglied des Schweizer Physioverbandes „Physioswiss“ und Inhaber einer EMR- Nummer, das bedeutet die Kosten für Physiotherpie werden gemäss Krankenversicherungsgesetz von allen schweizerischen Krankenkassen (mit 10 % Selbstbehalt) , Unfall-, und Invalidenversicherungen übernommen. Wenn die Behandlung ärztlich verordnet wurde.
Sie können sich aber auch direkt bei mir für eine passive oder eine aktive Massnahme anmelden, in diesem Fall übernehmen Sie die finanziellen Leistungen ! Dies macht beispielsweise nach einem abgeschlossenen Krankheitsfall Sinn, um die erreichten Resultate beizubehalten, oder als Präventivmassnahme. Das schliesst in gewissen Fällen aber eine ärztliche Konsultation voraus